Skip to content
AbfindungPlus
Abfindungsrechner: Ermitteln Sie Ihre mögliche Abfindung!
Wir prüfen Ihre Abfindung und klagen ohne Kostenrisiko
Kostenfrei prüfen & klagen lassen - Wir setzen Ihren Anspruch durch!

Der Verlust des Arbeitsplatzes stellt eine erhebliche Herausforderung dar, sowohl emotional als auch finanziell. Die Abfindung des Arbeitgebers kann als Entschädigung dienen – allerdings besteht in Deutschland kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch können mit der Unterstützung erfahrener Arbeitsrechtsexperten oft Abfindungen erzielt werden.
Mit unserem Abfindungsrechner können Sie schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung über die mögliche Höhe Ihrer Abfindung erhalten. Unsere erfahrenen Arbeitsrechtsexperten stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Chancen zu maximieren und eine faire Abfindung für Sie zu verhandeln.
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch!
Wichtig: Bitte beachten Sie die Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung.
Haben Sie eine Kündigung erhalten?
Auswählen
Pflichtfeld.
Wann haben Sie eine Kündigung erhalten?
Auswählen
Pflichtfeld. Wählen Sie eine oder mehrere Optionen aus
Wie viele Jahre sind Sie bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt?
Wie viele Mitarbeiter beschäftigt Ihr Unternehmen?
Auswählen
Pflichtfeld. Wählen Sie eine oder mehrere Optionen aus
Wie hoch ist Ihr durchschnittliches Monatsgehalt (brutto)?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Auswählen
Pflichtfeld. Wählen Sie eine oder mehrere Optionen aus
Vorname
Telefon
Kostenlose Erstberatung
+49 30 2178 8709
arbeitsrecht@goldenstein‒kanzlei.de
Hegelallee 1, 14467
Goldenstein Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Potsdam, Deutschland
Schritt 1
Füllen Sie das Online-Formular aus, um Ihren Anspruch zu überprüfen und an uns zu übermitteln.
Schritt 2
Unser Anwaltsteam prüft Ihre Daten und berät Sie kostenlos, riskofrei und persönlich.
Schritt 3
Wir setzen Ihre Ansprüche zügig und gewissenhaft durch.
Schritt 4
Sie erhalten Ihr Geld und lassen die Korken knallen.
Andere Anbieter
Mit AbfindungPlus
Problem
Tim Klein wurde nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit überraschend gekündigt – ohne Abfindungsangebot.
Lösung
Wir legten Kündigungsschutzklage ein und verhandelten eine Abfindung in Höhe von 38.000 €.
„Ich war sprachlos ohne die Kanzlei hätte ich keinen Cent gesehen. Jetzt kann ich in Ruhe neu starten.“
Tim Klein
Sachbearbeiter
Problem
Martina Scholz erhielt nach ihrer Elternzeit keine Rückkehrmöglichkeit auf ihre vorherige Position – der Arbeitgeber wollte sie auf eine niedriger bezahlte Stelle versetzen.
Lösung
Wir setzten uns außergerichtlich für ihre Rechte ein und erstritten die Rückkehr auf ihre alte Stelle samt Gehalt und Nachzahlung von 9.500 €.
„Ich hatte das Gefühl, einfach abgeschoben zu werden. Dank der Kanzlei habe ich mein Recht bekommen und wieder ein gutes Gefühl bei der Arbeit.“
Martina Scholz
Projektmanagerin
Fragen und Antworten zum Thema Abfindung
Was muss ich unternehmen, wenn ich eine Kündigung erhalte?
Was ist eine Abfindung?
Warum werden Abfindungen gezahlt, obwohl es keinen Anspruch darauf gibt?
Ist die Abfindung steuerpflichtig?
Was gehört zum Bruttomonatsgehalt, das in die Berechnung einfließt?
Gibt es eine Frist für die Annahme eines Abfindungsangebots?
Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?
Welche Kosten sind im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zu erwarten?
Warum sollte ich die Kanzlei Goldenstein für meine Abfindungsverhandlungen wählen?
AbfindungPlus
© 2025 Goldenstein Rechtsanwaltsgesellschaft mbH